Sicherer Umgang mit Schneidegeräten

Für Anwender von Elektrowerkzeugen stellen Stäube oftmals eine Gesundheitsgefahr dar. Mit einer neuen Prüfnorm lässt sich die Staubentwicklung solcher Gerätschaften messen.

Lebensmittel sind bei deren Herstellung und Verarbeitung oftmals zu zerkleinern, zu schneiden oder zu mahlen. Neben diversen Messern kommen dabei auch mechanische und elektrische Maschinen zum Einsatz – beispielsweise Aufschnitt- und Gemüseschneider oder Fleischwölfe. Alle haben in der Regel eines gemeinsam: eine Klinge mit scharfer Schneide.

Der sichere Umgang mit diesen Gerätschaften ist eigentlich einfach. Denn: Bei ordnungsgemäßer Bedienung ist das Unfallrisiko gering. Was Beschäftigte bei Gebrauch beachten müssen, das steht in der Betriebsanleitung. Darüber hinaus sind Maschinen grundsätzlich mit allen vorgeschriebenen und erforderlichen Schutzvorrichtungen ausgestattet. Daher lautet die erste Regel: Von der Schutzvorrichtung die Finger lassen. Beschäftigte, die daran herumfummeln oder diese manipulieren, riskieren oftmals mehr als nur eine Fingerkuppe.

Die zweite Regel der BGN: Maschinen sollten nur dafür verwendet werden, wofür sie auch gebaut wurden. Das bedeutet: Mit Gemüseschneidern ist Gemüse zu schneiden, mit Aufschnitt-Schneidemaschinen nur Wurst und Käse. Ebenso ist es ratsam, Restehalter, Andrückvorrichtungen und Stopfer zu verwenden. Diese verringern die Risiken erheblich. Die dritte Regel: Maschinen vor der Reinigung vom Strom nehmen. „Stecker raus“ lautet die Devise. Von scharfe Klingen und stehenden Messern geht dennoch eine Gefahr aus. Daher rät die BGN bei Reinigungsarbeiten zum Tragen von schnittfesten Handschuhen.

Quelle/Text: BGN, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)