Mit PSA Haut vor Gefährdungen schützen

Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Wirkung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) untersuchen lassen.

Wenn es um die Anzeige einer Berufskrankheit geht, stehen Hauterkrankungen weit oben auf der Liste. Unter anderem sollen Handschuhe die Haut von Beschäftigten vor schädlichen Einflüssen schützen. Anhand von Literaturdaten hat die BAuA in einer vergleichenden Übersichtsarbeit die Wirkung von PSA näher betrachtet. Der Bericht liefert ein umfassendes Bild zum derzeitigen Erkenntnisstand. Betrachtet wurden Faktoren wie Wirksamkeit unterschiedlicher Schutzausrüstung, Eigenschaften der Ausrüstung und ebenso, inwiefern die richtige Anwendung für Schutzwirkung verantwortlich ist.

Um die Haut vor Gefährdungen zu schützen, sind verschiedene Arten von Schutzausrüstung möglich. Eine sehr verbreitete Variante sind Handschuhe. Darüber hinaus kommen noch Schutzanzüge, Hauben oder Schuhe zum Einsatz. Die Wirksamkeit von Produkten bemisst sich bislang vor allem an den Materialeigenschaften wie beispielsweise der Durchlässigkeit. Anhand von Durchbruchszeiten lässt sich abschätzen, wie lange ein Material einem chemischen Stoff standhält. Darüber hinaus können sich Alterung und Abnutzung negativ auf die Wirksamkeit von Schutzausrüstung auswirken.

Allerdings reichen die bisher erhobenen Faktoren nicht immer aus, um die Wirksamkeit von Schutzbekleidung verlässlich zu ermitteln. Das hat die vergleichende Untersuchung gezeigt. So können sich Untersuchungsbedingungen auf die Schutzfaktoren auswirken. Darüber hinaus beeinflussen anwendungsbezogene Faktoren das Schutzniveau. Zum einen spielt die Dauer der Anwendung eine Rolle, zum anderen entscheidet das Verhalten der Nutzer über die Wirksamkeit von PSA. Hier ist zum Beispiel das richtige An- und Ausziehen sowie das korrekte Säubern und Anwenden der Ausrüstung zu nennen.

Quelle/Text: BAuA, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)