Betriebssicherheitsverordnung als Prüfgrundlage

Betriebssicherheitsverordnung als Prüfgrundlage Aufzugsanlagen gehören im Sinne des § 2 Nummer 30 ProdSG zu überwachungsbedürftigen Anlagen. Die Prüfgrundlagen für überwachungsbedürftige Anlagen sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die Prüfungen sind mit …